Weniger Verdienst und nun auch noch weniger Urlaub - Kurzarbeit bedeutet für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhebliche Nachteile.
So wurde der Urlaub einer Verkäuferin aufgrund monatelanger Kurzarbeit von 14 auf 11,5 Tage zusammengestrichen. Eine Klage hiergegen vor dem Bundesarbeitsgericht blieb erfolglos.
Eine rechtliche Einordnung finden Sie hier.
Unserer Einschätzung nach erhöht dieses Urteil die Gefahr, dass Personal in Kurzarbeit sich nach Alternativen umschaut und beispielsweise in andere Branchen abwandert. Deshalb sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dringend eine Alternative wie die Personalpartnerschaft anbieten. Hierzu beraten wir Sie gerne kostenfrei.